Grillen auf dem Balkon

22.04.2002 09:04 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

UliD

Mitglied seit 11.04.2002
28 Beiträge (ø0,01/Tag)

Hallo Zusammen

Ich bin gerade in eine Wohnung mit Balkon gezogen. Jetzt will ich da auch grillen.
Ich habe einen Elektrogrill.
Jetzt will ich von Euch wissen, wie oft darf ich grillen? Darf ich überhaupt grillen?
Muss ich die NAchbarn informieren? USW.USW...
Es gibt ja tausend Vorschriften und GErichtsurteile, aber wem kann ich glauben.

Danke und Gruß UliD
 
22.04.2002 09:30 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sarumcatch

Mitglied seit 17.01.2002
211 Beiträge (ø0,05/Tag)

Hallo UliD

Als erstes gilt, was in deinem Mietvertrag und der anliegenden Hausordnung steht. Wenn dort das Grillen ausdrücklich verboten ist hast Du Pech gehabt. Weiterhin kommt es darauf an wie Du dich mit deinen Nachbarn verstehst. Ein Elektrogrill hat ja keine Rauchentwicklung, so dass es nur zu einer Geruchsbelästigung kommen könnte. Hier ist noch ein Link zum Thema: www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/PT059.html
Ich würde jedoch vorsichtig mit solchen Urteilen sein. Die meisten Grillfälle sind von Untergerichten(Amtsgericht und Landgericht) entschieden worden. Der Richter in deiner Nähe könnte das schon ganz anders sehen. Also versuch es einfach mit dem Grillen. Wenn sich die Nachbarn beschweren, versuch eine Einigung zu erzielen, bevor Du Dir juristischen Ärger auflädst.

sarumcatch
 
22.04.2002 09:33 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Sonja

Mitglied seit 17.05.1999
13.154 Beiträge (ø2,57/Tag)

Hallo, UliD,

Es gibt zwei ernstzunehmende Urteile in dieser Sache:

1. vom AG Bonn 6 C 545/96: Dabei soll es Mietern in Mehrfamilienhäusern erlaubt sein, einmal im Monat zu grillen, wenn sie dies 48 Stunden vorher ihren Nachbarn anzeigen.

2. vom Landgericht Stuttgart 10 T 359/96: Dieses erlaubt das Grillen nur dreimal während der Sommerzeit für 2 Stunden.


Außerdem solltest Du den Vermieter fragen. Im Grunde kann jeder Mieter seinen Balkon nutzen, wie er möchte - nur darf er dabei die anderen Mieter nicht belästigen. Ausgenommen davon ist das Rauchen, das ist grundsätzlich erlaubt, auch wenn der Rauch den Nachbarn stört.

Holzkohlegrill ist untersagt.

Sonja*
 
22.04.2002 10:03 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Rince

Mitglied seit 14.05.2001
23.699 Beiträge (ø5,4/Tag)

Hallöchen!

Bei uns ist das Grillen auf den Balkonen verboten und die Mieter finden das auch gut so. Es gab mal einen Mieter der immer auf dem Balkon gegrillt hat - ohne Rücksicht auf Verluste - so nach dem Motto "auf MEINEM Balkon mache ich was ich will.
Dass unser Erdbeerkuchen nach Würstchen schmeckte hat ihn nicht interessiert ebensowenig unsere verstunkenen Sachen - das muss ich mir auf MEINEM Balkon auch nicht gefallen lassen.
Dazu kam dann noch dass wir Schalfzimmerfenster etc. in der Wohnung schließen mussten, damit der Grillgeruch nicht in unsere Zimmer zog und das im Sommer bei 30 Grad.
Also auch wenn es im Haus erlaubt ist würde ich das Grillen auf dem Balkon mit Vorsicht genießen aus Rücksicht auf die Mitbewohner und um des lieben Friedens Willen.
Wir haben auch einen Elektrogrill und ich grille einfach in der Küche und trage die Speisen dann auf nem Teller raus. So habe ich den Geruch nur in einem Raum, belästige niemanden und komme trotzdem zu meinem Grillvergnügen.

LG
Rince
 
22.04.2002 10:06 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susa_

Mitglied seit 17.01.2002
45.635 Beiträge (ø11,01/Tag)

Lad' doch Deine Nachbarn zur ersten Grillparty ein und frag' dabei nach, wie die das handhaben. So vermeidest Du grösseren Ärger.
Und Rince hat schon recht, lieber etwas merh dem Frieden im Haus dienen als auf "Rechte" pochen.
lg
susa
 
22.04.2002 11:06 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

calneva

Mitglied seit 17.01.2002
342 Beiträge (ø0,08/Tag)

Hallo,

kann mich Rince nur anschliessen! Habe genau die gleichen Erfahrungen gemacht. Der Balkon der Nachbarn ist direkt unter unserer Wohn-/Schlafzimmerfensterfront, so dass die ganze Wohnung völlig zugequalmt und unbewohnbar war.... und das bei über 30° ... und das im Dachgeschoss! Kam natürlich ebenfalls der Spruch "...auf meinem Balkon mache ich was ich will, etc...." Mit Hilfe des Verwalters könnten wir verhältnismässig gütlich darauf hinweisen, dass das Haus einen Gemeinschaftsgarten hat, der gross genug ist, dass niemand gestört wird. Also, gerade noch mal so die Kurve gekriegt ohne grossen Streit! Ist ein heikles Thema!

LG Cal
 
22.04.2002 11:18 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

fransi

Mitglied seit 17.01.2002
1.039 Beiträge (ø0,25/Tag)

zwischen grillen mit nem e-Grill und nem holzkohlegrill besteht kein zusammenhang.

die richterlichen entscheidungen bezogen sich meines wissens nur auf holzkohlegrille.

 
22.04.2002 11:22 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Sonja

Mitglied seit 17.05.1999
13.154 Beiträge (ø2,57/Tag)


Hallo, fransi,

die Urteile bezogen sich auf Elektro- oder Gasgrill.

Holzkohlegrill ist auf Grund der Brandgefahr und des Emmissionsgesetztes für Mehrfamilienhäuser verboten!

Sonja*
 
22.04.2002 11:24 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

fransi

Mitglied seit 17.01.2002
1.039 Beiträge (ø0,25/Tag)

ups, sollte doch was ra n Lächeln

Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren (AG Bonn 6 C 545/96).



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Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr darf zum Beispiel auf der Terrasse gegrillt werden (LG Stuttgart 10 T 359/96).

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Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungsegentumsanlage kann nicht generell verboten werden. Notwendig ist aber eine Regelung, die das Grillen zeitlich und örtlich begrenzt: Grillen am äußersten Ende des Gartens und höchstens fünfmal im Jahr (BayObLG 2 Z BR 6/99).

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Wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn eindringt, ist dies eine erhebliche Belästigung und verstößt gegen die Vorschrift des Landesimmissionsschutzgesetzes. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I).

fransi




 
22.04.2002 11:25 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

fransi

Mitglied seit 17.01.2002
1.039 Beiträge (ø0,25/Tag)

ja...sorry.... das K war zu viel Lachen
 
22.04.2002 11:28 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

fransi

Mitglied seit 17.01.2002
1.039 Beiträge (ø0,25/Tag)


Streit um Grillen
Richter plädieren für Kompromiß
Grundsätzlich darf im Sommer im Garten, auf der Terrasse oder sogar auf dem Balkon gegrillt werden. Voraussetzung ist aber immer, daß Nachbarn nicht durch den Qualm des Holzkohlegrills belästigt werden.

Wird zum Beispiel im Garten eines Mehr-Familienhauses eine Grillparty gefeiert, und dringt der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in die Wohn- oder Schlafzimmer der Nachbarn, ist das nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I) eine erhebliche Belästigung und ein Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz, so daß eine Geldbuße verhängt werden kann.

Für einen Kompromiß entschieden sich Richter aus Bonn und Stuttgart.

Nach Ansicht des Amtsgericht Bonn (6 C 545/96) darf grundsätzlich einmal im Monat auf dem Balkon oder der Terrasse gegrillt werden, wenn die Nachbarn 48 Stunden vorher entsprechend informiert wurden.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (10 T 359/96) darf auf der Terrasse, im Garten und auf dem Balkon in einem angemessenen Umfang gegrillt werden. „Grillen stellt in einer multikulturellen Freizeitgesellschaft, die von einer zunehmenden Rückbesinnung auf die Natur geprägt ist, eine übliche und im Sommer gebräuchliche Art der Zubereitung von Speisen jeglicher Art, die heute nicht mehr auf die bloße Zubereitung von Fleisch beschränkt ist, dar.“ Geringfügige Rauchentwicklung und Grillgerüche bei einer Grilldauer von ca. 6 Stunden im Jahr oder dreimal im Jahr müssen die Nachbarn im Rahmen des allgemeinen Toleranzgebotes hinnehmen.

Und: Die Stuttgarter Richter empfahlen den Grillfreunden entweder ein elektrisches Grillgerät oder einen modernen Gartengrill mit offenem Holzkohlefeuer zu nutzen und Alufolie zu verwenden.


 
22.04.2002 11:32 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

fransi

Mitglied seit 17.01.2002
1.039 Beiträge (ø0,25/Tag)

kannst auch nochmal schauen unter:
http://www.verbraucher-urteile.de/
 
22.04.2002 11:37 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

UliD

Mitglied seit 11.04.2002
28 Beiträge (ø0,01/Tag)

Hallo
Vielen Dank für Eure Tipps.
Viele Urteile sind mir auch bekannt. Und dass es immer auf den Richter ankommt ist auch klar.
Ich werde es aber mal versuchen. Wird also Zeit, dass ich in ein Eigenheim mit eigenem Garten und wenig NAchbarn in der Umgebung ziehe.
Der Grillabend soll ja auch nicht Stunden dauern. Wenn das Fleisch, das GEmüse oder die Wurst fertig sind, wird der Grill halt ausgemacht.

Ciao UliD
 
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