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Wisst ihr das: Rechts Vorbeifahren auf der Autobahn - was ist erlaubt?

Vom 22.03.2005 11:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

medineit Kaltmamsell


Mitglied seit 09.12.2002
1.156 Beiträge (ø0,33/Tag)
Hallo!
Folgende Situation habe ich des öfteren auf der Autobahn:
Alles fährt schön links weil so in ca. 3 km Entfernung ein LKW auf der rechten Spur ist. Rechts ist alles frei. Die Autos auf der linken Spur fahren alle langsamer als die Geschwindigkeitsbegrenzung vorgibt, sagen wir mal so ca. 80 - 100 km/h. Nun meine die Frage (und darüber ist im Bekanntenkreis eine heftige Diskussion ausgebrochen): Wie habe ich mich zu verhalten, wenn ich auf der rechten Spur bin und nicht vor habe mich weiter vorne in die Kolone links wieder einzureien sondern z.B. in einiger Entfernung von der Autobahn abfahren möchte??

Meiner Meinung nach darf ich an den Autos schneller vorbeifahren und muß mich nicht an deren Geschwindigkeit anpassen. Verboten ist es nur rechts zu überholen (also rechts vorbeifahren und dann sich weiter vorne links einreihen), oder??? Und wie verhält es sich, wenn ich frisch auf die Autobahn aufgefahren bin und auf die linke Spur wechseln möchte - gilt das auch schon als rechts überholen, wenn ich an eins, zwei Autos vorbeifahre um eine größere Lücke auszunutzen????

Was meint ihr?? Und wo kann man denn sowas mal genau erfragen????

Bin schon sehr gespannt auf Eure Antworten!!
Liebe Grüße
Medineit


Ohne ein bischen Chaos geht es nicht!
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Vom 22.03.2005 11:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DaniHK Kartoffelschäler


Mitglied seit 14.06.2004
226 Beiträge (ø0,08/Tag)
Hallo Medineit,

wenn ich mich richtig an meinen Fahrschulunterricht erinnere, dann darf man links nicht schneller fahren wie der Überholende! Soll heißen, daß du in diesem Fall ebenfalls schön zotteln darfst.

Frag doch einfach mal in einer Fahrschule nach oder falls dir mal ein Polizist über den Weg läuft, den dann, der müßte es ja wissen.
Viele Grüße
Dani
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Vom 22.03.2005 11:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

j_lau Hendlgriller


Mitglied seit 08.11.2004
13.244 Beiträge (ø4,8/Tag)
Hallo,

Du darfst nur dann rechts vorbeifahren, wenn sich auf der linken Spur ein Stau gebildet hat, in dem die Fahrzeuge stehen oder nur sehr langsam fahren, aber Du hast äußerst vorsichtig und mit nur geringfügig höherer Geschwindigkeit zu fahren Pfeil nach rechts § 7 Abs. 2, 3 StVO.

Schöne Grüße aus Köln, Jana
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Vom 22.03.2005 11:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

j_lau Hendlgriller


Mitglied seit 08.11.2004
13.244 Beiträge (ø4,8/Tag)
Ähm, ich meine § 7 Abs. 2, 2a StVO na dann...

Grüße, Jana
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Vom 22.03.2005 11:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Dupont Tellerwäscher


Mitglied seit 05.01.2005
1.970 Beiträge (ø0,73/Tag)
@medineit
wenn du auf die autobahn auf fährst..beschleunigungsstreifen bis zu ende fahren.
dabei kannst und mußt du überholen.
das andere mit irgend wann ab fahren ,ist rechts überholen ,und verboten.das müßen WIR uns abgewöhnen...ich auch Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen
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Vom 22.03.2005 12:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tanja1982 Küchenjunge


Mitglied seit 28.11.2003
261 Beiträge (ø0,08/Tag)
Hallo medineit,
es ist verboten und es ist auch wahnsinnig gefährlich ich fahre jeden morgen Autobahn ich habe jetzt schon mehrer Unfälle gesehen da wo durch Rechtsfahrer so was passiert ist.
Grüße Tanja
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Vom 22.03.2005 12:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sia°Administrator - Chefkoch.de Team Hendlgriller


Mitglied seit 06.07.2001
8.982 Beiträge (ø2,26/Tag)

Hallo medineit,

ich denke, § 7 Abs. 2 STVO kommt deiner Frage am nächsten ... da heißt es nämlich:


\"Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.\"


LG
Sia

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Vom 22.03.2005 13:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Policeman Tellerwäscher


Mitglied seit 04.02.2005
128 Beiträge (ø0,05/Tag)
@ all

Rechts Überholen (auch Vorbeifahren auf Kriech- oder Standspur) auf der
Autobahn stellt NICHT immer NUR eine Ordnungswidrigkeit dar .

Wird bei diesem Fahrverhalten \"Leib oder Leben eines anderen Menschen\"
oder \"fremde Sachen von bedeutendem Wert\" gefährdet, so handelt es sich
um eine Straftat gem. § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB.

Also kein Kavaliersdelikt, keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat
(die mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird)

lg vom Schutzmann

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Vom 22.03.2005 13:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

melfi Smutje


Mitglied seit 19.10.2003
1.944 Beiträge (ø0,62/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Ich sehe das so wie Sia. Bin mir auch ziemlich sicher. Genau an diese Aussage kann ich mich nämlich aus meiner Fahrschulzeit auch erinnern. Zumal du keinen gefährdest.

Außerdem handelst du nicht mit dem Vorsatz andere zu übergholen, sondern den freien Raumzu nutzen, um schneller zu Deiner Ausfahrt zu kommen.

LG, melfi
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Vom 22.03.2005 14:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Cheyenne Tellerwäscher


Mitglied seit 09.02.2005
191 Beiträge (ø0,07/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo!

RECHTS ÜBERHOLEN IST VERBOTEN! Und das hat nichts mit Vorsatz oder Unachtsamkeit zu tun oder sonst was.

Es ist und bleibt verboten.

Es wird nur nicht als überholen bezeichnet, wenn
- man nicht schneller als die vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkung fährt UND man nicht schneller als 80 km/h fährt. So z.B. im Stau oder stockendem Verkehr. Also, bei 81 km/h darf man es nicht mehr.

- man sich auf einer Abbiege- oder Beschleunigungsspur befindet und die Fahrbahnmarierung durchgezogen oder breiter als normal ist.

In allen anderen Fällen darf man es NICHT.

Stadtverkehr ist wieder eine andere Sache.
Aber es ging hier ja um die Autobahn.

LG, Cheyenne
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Vom 22.03.2005 15:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sefferl03  Hendlgriller


Mitglied seit 25.01.2005
4.181 Beiträge (ø1,56/Tag)
Hallo,

sia hat schon recht, aber das Entscheidende ist, daß auf beiden Spuren Kolonnen (FahrzeugschlangeN!) sein müssen! Und die dürfen dann mit nur wenig Geschwindigkeitsunterschied aneinander vorbeifahren.
Anders schaut es aus, wenn der rechte Streifen mit dickeren - aber immer noch unterbrochenen - Streifen abgetrennt ist. Das sieht man bei Autobahnkreuzen oder Ausfahrten. Dann darf auch rechts schneller gefahren werden. Aber auch da gilt, daß man angemessen fahren muß, nicht mit 100 neben stehenden Autos z.B.
Aber rechts Überholen ist sehr gefährlich und darum verboten! Überholen ist auch definiert als Vorgang, bei dem man mit deutlich höherer Geschwindikeit am anderen Auto vorbeifährt.

Viele Grüße und gute Fahrt
Sefferl
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Vom 22.03.2005 15:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

tristan01 Küchenjunge


Mitglied seit 15.08.2003
873 Beiträge (ø0,27/Tag)
Hallo allerseits,

kann mich den kompetenten Vorrednern nur anschließen: rechts darf nur dann schneller als links, wenn sich auf beiden Spuren Schlangen gebildet haben, die langsam dahinzuckeln (also Stau, stop & go). Streng genommen dann schon nicht mehr, wenn der Verkehr auf beiden Spuren flüssig läuft, also links mit 40 und rechts mit 30... Ist zwar schade um den schönen Platz auf der rechten Spur, aber \"schuld\" sind alldiejenigen, die gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen. Bzw. die allgemeine Überfüllung auf deutschen Straßen...

Ich kann es manchem aber auch nicht verdenken, dass er mal nicht nach rechts ausweicht: Wenn man erst mal hinter nem Brummi sitzt, lässt ein keiner mehr links rein. Das sollten sich diejenigen auch mal überlegen, die sonst lieber links fahren. Einfach auch mal nett sein...

Grüße,

Moritz
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