Verkauf von selbstgemachten Likören an einen Verein (Weiterverkauf auf Weihnachtsmarkt)
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![]() Mitglied seit 17.01.2012 |
ich habe da mal eine ganz blöde Frage. Ich wurde vor dem Weihnachtsmarkt 2011 vom Vorsitzenden eines Vereins angesprochen, ob ich ihnen nicht einige meiner selbstgemachten Liköre verkaufen könnte, damit sie diese auf dem Weihnachtsmarkt auf ihrem Stand weiterverkaufen können. Weil mein Lager ziemlich leer getrunken war, hab ich aber dankend abgelehnt. Kürzlich hat er mich dann gebeten, doch für den Weihnachtsmarkt 2012 zu liefern. Jetzt frage ich mich aber, wie da die rechtliche Seite ist!? Darf ich dem Verein meine selbstgemachten Liköre überlassen? Und wer haftet bei Beanstandungen und Reklamationen? - Der Verein der die Liköre auf dem Weihnachtsmarkt verkauft oder ich als Hersteller? Danke vorab für eure Beiträge! der KochprofiAmHerd |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Hallo!
Derjenige, der Lebensmittel in Verkehr bringt - haftet dafür. Der Verein wird aber seine Haftung an Dich "weiterreichen" - weil Du ja der Hersteller bist. Und Du musst dann alle in Deutschland üblichen (sofern DU in D wohnst, jedenfalls) Auflagen erfüllen: Hygiene, geeichte Waage, gemessener (!) Alkoholgehalt, korrekte Etikettierung (da gibts Vorschriften bis hin zur Schriftgröße je nach Abfüllgröße), geprüfte Probe usw. usf. Belies Dich mal hier in den Foren dazu - da gibts schon zig bis hunderte Themen, wo sich mal jemand fürs Verkaufen interessiert hat. Ist aber arg schwer - kaum jemand schafft oder macht das dann wirklich. Sonnige Grüße vom Bäumchen
Herzlich Willkommen in der Gruppe der Kräuterbegeisterten (+ Gewürze, Wildfrüchte, Blüten)
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Linktipps zum Stöbern:
http://www.chefkoch.de/forum/2,22,590402/verkauf-von-likoeren-im-internet.html http://www.chefkoch.de/forum/2,22,593443/Plaetzchenverkauf-auf-dem-Weihnachtsmarkt.html usw. usf. ... Wegen der Haftung ergänze ich übrigens noch die obigen Kurzworte (hatte vorhin in aller Eile nen Denkfehler drin): Es ist formaljuristisch nunmal so, dass JEDER, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, zivil- und strafrechtlich dafür haftet, dass die Produkte einwandfrei sind und gesundheitlich unbedenklich genossen werden können. Ausgenommen ist davon lediglich der rein private, häusliche Bereich. Der Verein braucht also die Haftung gar nicht an Dich weiterreichen - Du bist eh mit dran. Sonnige Grüße vom Bäumchen
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